Teams, die kontinuierlich und professionell an pädagogischen Prozessen und Themen der Kindertageseinrichtung arbeiten, sollen dabei von der pädagogischen Fachberaterin unterstützt werden.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kitagesetzes ab August 2020 ist die Inanspruchnahme dieser Beratungsform verpflichtend für alle Kitas in Schleswig- Holstein.
Sie sind interessiert, mich als pädagogischen Fachberatung zu engagieren?
Die im neuen Kitagesetz SH geforderten Standards an eine pädagogische Fachberatung:
den pädagogischen Hochschulabschluss, sowie mind. fünfjährige eigene Berufserfahrung im Kitabereich bringe ich mit.
Zusätzlich verfüge ich bereits über eine zwanzigjährige, freiberufliche Fachberaterinnentätigkeit im Kitabereich in SH und in anderen Bundesländern. So kann ich auf vielfältige, trägerunabhängige Praxiserfahrungen zurückgreifen.
Sollte Sie Interesse haben, bitte ich um Kontaktaufnahme.